Rechte und Pflichten als Hauseigentümer

Das eigene freistehende Haus mit Garten steht sinnbildlich für die ungestörte freie Entfaltung der eigenen Lebens- und Wohnvorstellungen. Doch auch Hauseigentümer unterliegen Auflagen und Pflichten. Der Immobilienverband Deutschland IVD gibt im Folgenden einen Überblick.

Rechte als Hauseigentümer

Hauseigentümer sind Eigentümer einer Sache. Die sich daraus ergebende Rechte sind in § 903 BGB geregelt. Sie gelten, soweit sie nicht die Rechte Dritter beeinträchtigen. Grundsätzlich darf der Eigentümer mit der eigenen Sache nach Belieben verfahren. Ein Hauseigentümer kann beispielsweise das eigene Haus verkaufen, vermieten, belasten, leer stehen lassen und an den Innenräumen Veränderungen vornehmen. Bei Einwirkung Dritter gilt: Der Eigentümer kann vom Verursacher wesentlicher Einwirkungen auf das eigene Eigentum verlangen, die Störung zu beseitigen oder zu unterlassen (§§ 906, 985,1004 BGB).

Pflichten als Hauseigentümer

Die Liste der Pflichten von Hauseigentümern ist länger als die ihrer Rechte, weil sie vom Gesetzgeber konkreter formuliert sind. Als Grundsatz gilt: Hauseigentümer sind dafür verantwortlich, dass von ihrem Eigentum weder Dritte noch das Allgemeinwohl beeinträchtigt werden. Zu den Pflichten als Hauseigentümer gehören unter anderem:
• Verkehrssicherungspflicht:
Sämtliche Grundstücksflächen (Grundstück, Gebäude, Bauteile, Einrichtungen und Anlagen) müssen verkehrssicher gehalten werden. Das heißt, keinem Dritten darf ein Schaden aus der Nachlässigkeit des Hauseigentümers entstehen. Dazu gehört beispielsweise auch, Spielgerät im Garten regelmäßig zu überprüfen. Den rechtmäßigen Anordnungen der zuständigen Baubehörde muss er Folge leisten.
• Räum- und Streupflicht:
Schnee und Glätte vor dem eigenen Haus können vor allem im Winter eine ernste Gefahrenquelle für Dritte darstellen. Häufig ist der Hauseigentümer als Anlieger verpflichtet, den öffentlichen Gehweg vor seinem Haus zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Säumige Hausbesitzer haften im Schadensfall.
• Nutzungspflicht:
Ein Hauseigentümer darf seine eigenen Räumlichkeiten nur im Rahmen der baurechtlichen Bewilligung nutzen. So ist es beispielsweise verboten, in einem Haus, das zu Wohnzwecken genehmigt wurde, ein Gewerbe zu betreiben.
• Duldungspflicht:
Je nach örtlicher Regelung muss der Hauseigentümer städtische Einrichtungen wie Müllabfuhr und Wasserversorgung nutzen. Unternehmen, die gesetzlich zur Energieversorgung verpflichtet sind, muss er das Verlegen der notwendigen Leitungen unentgeltlich erlauben. Er ist aber berechtigt, seinen Energieversorgungsvertrag mit einem beliebigen Unternehmen abzuschließen.
• Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen:
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Hauseigentümer zur energetischen Sanierung verpflichtet. So zum Beispiel, wenn das Haus nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt wurde und Dach oder Dachgeschoss nicht die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Auch bei der Sanierung einzelner Bauteile müssen die EnEV-Vorgaben eingehalten werden.

Fazit:

Ein Hauseigentümer genießt Freiheit mit Verantwortung. Sein Recht ist es, zu tun und zu lassen, was ihm beliebt, solange keine Dritten dadurch beeinträchtigt werden. Dafür trägt ein Hauseigentümer aber auch die Verantwortung dafür, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für Dritte oder das Allgemeinwohl ausgeht.

Quelle: IVD

Das könnte Sie auch Interessieren

Ein Schloss auf einem Berg als Traumhaus | Immobilienkauf
Was wir für Sie tun, damit Sie Ihre Traumimmobilie finden

Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, die Immobilienbranche bleibt in Bewegung, wobei die Immobilienmärkte sich zuletzt stabilisieren konnten und die Zinsen stabil blieben. Dabei unterscheiden sich die Immobilienmärkte vor allem regional. Während in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg die Nachfrage noch hoch ist, gibt es in ländlichen Regionen teilweise Leerstand.     Hinweise In…

weiterlesen...
Eine für Weihnachten festlich geschmückte Einkaufsstraße in einer Kleinstadt | Immobilienbewertung
Auch 2025 Ihr verlässlicher Partner für Immobilienangelegenheiten

Zum Jahreswechsel blicken wir als Immobilienmakler mit Dankbarkeit und Zuversicht nach vorn. Unser Wunsch bleibt, dass unsere Kunden wunschlos glücklich sind. Auch 2025 werden wir mit Leidenschaft und Einsatz dafür sorgen, Ihre Immobilienwünsche zu erfüllen und gemeinsame Erfolge zu erzielen oder fortzusetzen. Überzeugen Sie sich selbst davon, was wir für Sie tun.     Hinweise…

weiterlesen...
Ein Taschenrechner für die Baufinanzierung ohne Eigenkapital
Baufinanzierung ohne Eigenkapital?

Beim Kauf einer Immobilie wird in der Regel empfohlen, einen Anteil von mindestens 20 Prozent – besser 30 – eigener Ersparnisse einzubringen. Dennoch interessieren sich einige angehende Käufer für die Möglichkeit einer Vollfinanzierung – also einer Finanzierung, die komplett ohne Eigenkapital auskommt. Geht das?   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit…

weiterlesen...