Das Bundeskabinett hat das Baukindergeld um drei Monate verlängert. Die staatliche Förderung können junge Familien fortan beantragen, die bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhalten oder eine Immobilie kaufen. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD:
„Wir begrüßen die Verlängerung des Baukindergeldes, würden uns aber eine komplette Entfristung wünschen. Die Pandemie sorgt unter der Bevölkerung einerseits für Verunsicherung und Zukunftsängste, auf der anderen Seite wird der Wunsch nach Wohneigentum immer größer. Die Corona-Krise hat zudem viele Menschen daran gehindert, Ankauf oder Bauplanung von Wohnung oder Haus fristgerecht abzuschließen. Diesen schwierigen Umständen sollte die Politik mit einer Entfristung entgegentreten. Bereits über eine Viertelmillion junger Familien mit Kindern haben es dank Baukindergeld in die eigenen vier Wände geschafft. Corona darf diese Erfolgsgeschichte nicht vorzeitig beenden. Die Fristverlängerung um drei Monate greift zu kurz.“