Immobilie in der Scheidung? – so gelingt die Aufteilung

Ein Scheidungspaar sitzt auf dem Sofa im Wohnzimmer der gemeinsamen Immobilie, sie blicken in andere Richtungen und reden nicht mehr miteinander - für die Immobilie bleibt nur der Verkauf | Immobilienverkauf Scheidung

Bei einer Scheidung stehen die emotionalen Umbrüche nicht allein im Vordergrund; gerade auch die finanziellen Herausforderungen bringen die beiden Ex-Partner oft an ihre Grenzen besonders dann, wenn es um eine gemeinsam erworbene Immobilie geht. Kann es faire Wege der Vermögensaufteilung geben?

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Bei Scheidungen kann der Streit um eine gemeinsame Immobilie eskalieren. Ist noch ein Immobilienkredit offen, können die Ex-Partner diesen gemeinsam weiterführen oder vorzeitig ablösen. Kommt keine Einigung zustande, droht eine Teilungsversteigerung, die oft finanzielle Verluste mit sich bringt. Zudem sind bei einem Verkauf steuerliche Aspekte wie Spekulations- und Grunderwerbsteuer zu beachten.

Güterstand und Vermögensaufteilung bei einer Scheidung

In einer Ehe ohne speziellen Vertrag gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei bleibt das vor der Ehe erworbene Vermögen privat, während in der Ehe erworbenes Vermögen beiden Partnern gehört. Bei einer Scheidung wird das Anfangs- und Endvermögen verglichen und der Partner mit dem größeren Zugewinn zahlt einen Ausgleich. Gemeinsam erworbene Immobilien werden geteilt, Erbschaften wie geerbte Häuser sind vom Zugewinnausgleich ausgenommen.

Optionen für Immobilien bei einer Scheidung

  • Verkauf: Nach Abzug eventueller Kreditverbindlichkeiten wird der Verkaufserlös gleichmäßig verteilt.
  • Realteilung: Das Haus wird, wenn möglich, in zwei unabhängige Wohneinheiten umgewandelt.
  • Gemeinsames Wohnrecht: Beide Partner nutzen das Haus weiterhin, leben jedoch getrennt voneinander.
  • Teilungsversteigerung: Sollte keine Einigung erzielt werden, kann eine Zwangsversteigerung des Hauses erfolgen.
  • Wohnrecht eines Partners: Ein Partner bewohnt das Haus mietfrei, was bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen berücksichtigt wird.
  • Übernahme durch einen Partner: Ein Partner übernimmt das Haus und vergütet den anderen gemäß dem aktuellen Immobilienwert abzüglich etwaiger Restschulden.
  • Vermietung: Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum, und die Einnahmen aus der Vermietung werden geteilt.

Optionen und Vorgehensweisen bei der Aufteilung von Immobilien im Scheidungsfall

Der Hauswert wird durch Abzug der Schulden vom Verkehrswert bestimmt, und der auszahlende Partner übernimmt die Hälfte dieses Wertes. Eine unabhängige Bewertung schafft eine faire Verhandlungsbasis. Bei gemeinsamen Krediten muss die Bank einer Übertragung zustimmen oder die Partner zahlen den Kredit gemeinsam weiter, oft unter Inkaufnahme einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Wenn Sie sich für den Verkauf Ihrer Immobilie entscheiden, kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Makler von Vorteil sein. Ein Fachmann kann den Verkaufsprozess erheblich vereinfachen, indem er bei der Vermarktung, den Preisverhandlungen und allen formalen Aspekten hilft und als Vermittler fungiert.

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie wünschen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler gerne für Sie da. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

 


 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.